GOTTLIEBER HÜPPEN
Datum/Zeit
20/05/2026
18:30 Uhr
Veranstaltungsort
Gottlieber Spezialitäten AG
Espenstrasse 6
8274 Gottlieben
Ein Blick hinter die Kulissen
REFERENT
Dieter Bachmann
Geschäftsführer
Gottlieber Spezialitäten AG
ABLAUF
18:30 Uhr Einlass der Gäste
19:00 Uhr Begrüssung
19:10 Uhr Vortrag / Führung
20:15 Uhr Lockeres Get-together
Für viele Schokoladen- und Spezialitätenliebhaber gelten Gottlieber Hüppen als feinster Leckerbissen und gehören auch zum kulinarischen Erbe der Schweiz. Die weit über die Grenzen der Schweiz bekannte Gottlieber Konditorkunst wird im inhabergeführten Manufakturbetrieb aufs höchste gepflegt und stetig verfeinert. Darum bleibt das Unternehmen auch kompromisslos in Qualität und Genuss. In der Hüppenmanufaktur, direkt am Bodensee in Gottlieben werden die hauchzarten warmen Crêpes, nicht dicker als max. 0,7 mm, immer noch wie früher einzeln gebacken und einzeln wie das Blatt einer wertvollen Havanna gerollt. Das geschieht ganz vorsichtig und genau, wie von Hand. Danach werden die Gottlieber Hüppen einzeln mit zart schmelzenden Gourmet-Füllungen bzw. Schweizer Schokolade gefüllt und Stück für Stück von Hand verpackt. Alle Füllungen werden in Gottlieben komponiert und hergestellt.
Dieter Bachmann, Geschäftsführer der Gottlieber Spezialitäten AG, gewährt den Teilnehmern der Netzwerk Ostschweiz Veranstaltung einen exklusiven Blick hinter die Kulissen.
Leistungen:
In den Teilnehmergebühren pro Veranstaltung sind folgende Leistungen enthalten: Vortrag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.
Teilnahme-/Zahlungsbedingungen:
Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist nur bei rechtzeitiger Abmeldung per E‑Mail (info@netzwerk-experten.com) bis 6 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Eine Übertragung des Tickets an eine andere Person ist jederzeit möglich. Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Für eventuell auftretende Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.
Datenschutz:
Die Anmeldedaten verwendet der Veranstalter ausschließlich zur Organisation der Veranstaltung und zur Information über weitere Veranstaltungen. Mit seiner Unterschrift willigt der Teilnehmer einer Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung in allen Medien ein. Ton‑, Bild oder Filmaufnahmen auf der Veranstaltung sind nur nach Zustimmung des Veranstalters zulässig.